Urlaubsanspruch bei arbeitgeberseitigen Kündigung
vom 23.5.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Guten Tag, mein Arbeitgeber schließt den Standort an dem ich beschäftigt bin zum 31.08.2025. ... Dies gilt auch für solche Änderungen, die zu einer für den Arbeitnehmer ungünstigeren Regelung führen. ... Wie oben bereits geschildert, möchte ich prüfen lassen, welcher Urlaubsanspruch mir daraus für 2025 zusteht, bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung zum 31.08.2025 und einer Betriebszugehörigkeit seit 16.11.2020.