Fortbildungskosten zurückzahlen
vom 5.6.2024
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
(Zietiere den vertrag) Rückzahlungsklausel: 1) Der AN verpflichtet sich zur Rückzahlung der Kosten von 1800 euro, wenn er das Arbeitsverhältnis aus einem nicht vom AG zu vertretenden Grund kündigt oder wenn es seitens des AG aus einem vom AN zu vertretenden Grund beendet wird. 2) sofern das Arbeitsverhältnis noch während der Fortbildung beendet wird, verpflichtet sich der AN zur Rückzahlung des bis dahin anteilig angefallenen kosten. 3) für jeden vollen Tätigkeitsmonat nach Beendigung der Fortbildung, reduziert sich der rückzahlungsbetrag um 1/24 der g Gesamtsumme. ... Aufgrund schuldhaftem Verhalten eine beendigung der Fortbildung verursacht 3) die Fortbildung zweimal nicht besteht. 4) Ohne Krankmeldung der prüfung fern bleibt. ... Muss ich nun die Fortbildungskosten zurückzahlen oder nicht?