Arbeitsbereitschaft bei Kündigung plus Urlaubsantrag und Krankmeldung?
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Kremer / Berlin
Daraufhin erschien der besagte Mitarbeiter in unseren Geschäftsräumen und übergab einem meiner Büromitarbeiter eine fristgerechte Kündigung (4 Wochen zum Monatsende), aber weigerte sich gleichzeitig, bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter zu arbeiten. Eine fristlose Kündigung oder eine Aufhebungsvereinbarung, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet hätte, lehnte der Mitarbeiter ab, da er Nachteile beim Arbeitslosengeld befürchtete, wenn es mit dem neuen Job nicht klappen sollte. Da sich der Leiharbetnehmer strikt weigerte, bis zum Ende der Beschäftigung weiter zu arbeiten und sich auch von der Androhung einer fristlosen Kündigung nicht überreden ließ, einigte man sich schließlich darauf, die Zeit bis zum Austritt mit Resturlaub und anschliessend mit unbezahltem Urlaub aufzufüllen.