. - Mein Freund befindet sich seit 12 Monaten in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis (seit 12 Monaten festangestellt, vor der Festanstellung 3 Monate über Zeitarbeit beim gleichen Arbeitgeber) - durch gesundheitliche Probleme (psychisch & psychosomatisch) gab es bereits mehrere Arbeitsausfälle in diesem Jahr, aktuell ist er seit 5 Wochen krank geschrieben (aktuelle AU gilt noch weitere 4 Wochen, wird also Krankengeld beziehen). ... Und um das umzusetzen, möchten wir natürlich eine Sperrzeit seitens der AfA vermeiden, da diese sowohl mit finanziellen, als auch mit weiteren psychischen Belastungen für uns verbunden wäre. - Durch die eigenständige Kündigung ist ja im Sinne der AfA eine Sperrzeit berechtigt. Allerdings stellt die Kündigung auf ärztlichen Rat ja bereits einen "wichtigen Grund" zur Verkürzung der Sperre dar. - so wie ich es verstehe, würde der Umzug gem.