Arbeitszeugnis: Kündigung wegen Vertragsbruch (Nebentätigkeits-Verstoß). Erwähnen?
vom 25.5.2023
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Guten Abend, ich kündige einen Vollzeit-Mitarbeiter nach 2 Jahren im Betrieb. Er wurde zwar ordentlich und ohne Begründung gekündigt, jedoch entdeckten wir nach seiner Kündigung, dass er während der 2 Jahren nebenher heimlich als "Freelancer" tätig war, ohne Erlaubnis des Arbeitgebers. ... Immerhin drohte dem Arbeitnehmer zwischendurch eine außerordentliche Kündigung und sogar Schadensersatz, bevor ich mich seines jungen Alters besann und ihm entgegenkam.