Abfindung nach Kündigung möglich?
vom 11.3.2024
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Eckdaten / Informationen - Eintritt 01.08.2021 - keine Abmahnung oder ähnliches vorher erhalten - (da wir uns bereits 15 Jahre kennen und mehrere Gespräche über das Gehalt geführt haben, habe ich im Februar schriftlich geäußert, dass ich im März eine Anpassung meines Gehalts wünsche, da ich mich ansonsten anderweitig umsehen muss - da ich seit 2 Jahren mehr leiste als vereinbart) - Kündigung am 26.02.2024 erhalten zum 31.03.2024 - bin seitdem "freigestellt" Betriebsgröße: 1 GF 6 Vollzeit angestellt (ohne mich) 1 Teilzeit 1 Werksstudent 3 Azubis alle über 18 3 Mitarbeiter auf 520,--€ Basis Habe ich hier Anspruch auf eine Abfindung?