Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bei eigener Kündigung wegen Umzug
vom 24.1.2024
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Das Elterngeld endet im April 2024. Aufgrund des Umzuges kann ich meine alte Tätigkeit nicht mehr ausüben. Jetzt überlege ich während meiner Elternzeit meinem Job zu kündigen und die Elternzeit früher zu beenden.