Arbeitsrecht Beschäftigungsverbot Schwangerschaft
vom 19.1.2024
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Nun ist Sie Schwanger und erhielt vom Frauenarzt ein komplettes Beschäftigungsverbot da Sie schon etwas älter ist und als Risikoschwangere gilt. Eigentlich geht es ihr psychisch besser und Sie beabsichtigt nicht die Krankschreibung nach dem 15.02.24 zu verlängern. Wenn Sie jetzt beim AG das Beschäftigungsverbot einreicht, muss der AG dann den vollen Lohn weiter zahlen obwohl Sie aus der Lohnfortzahlung raus war, den sogenannten Miutterschutzlohn oder kann er dies verweigern da Sie aufgrund der aktuellen Erkrankung seit längerem nicht mehr gearbeitet hat ?