ALG I - Anspruch bei Selbstständigkeit und vorheriger Festanstellung
vom 24.7.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Ich habe zum 10.11.2023 eine selbstständige Tätigkeit als freiberufliche Sozialarbeiterin angemeldet. In den ersten vier Monaten habe ich aus der Sebstständigkeit kein Einkommen erzielt. Auserdem war ich bis zum 31.01.2024 festangestellt, seit Juni 2016 in Vollzeit.