Sachverhalt: Eine Firma ging in die Insolvenz; nach Eröffnung des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter allen Mitarbeitern gekündigt (zum 31.08.2005). ... Einige der damaligen Mitarbeiter werden zum 01.09.2005 und sukzessive 01.10. und 01.11.2005 neu eingestellt. Haben diese Mitarbeiter, auch wenn sie in der alten Firma länger als 6 Monate fest angestellt waren, jetzt a) automatisch eine neue Probezeit (6 Monate) b) nur dann eine Probezeit, wenn dies explizit im neuen Arbeitsvertrag erwähnt wird c) automatisch eine neue Probezeit, wenn sich ihre Tätigkeit/Funktion geändert hat d) bei neuer Funktion nur dann eine neue Probezeit, wenn dies in den neuen Arbeitsvertrag mit aufgenommen wird e) welche Probezeit, wenn sie vor der Kündigung durch den Insolvenzverwalter weniger als 6 Monate beim Unternehmen beschäftigt waren (normaler, unbefristeter Festanstellungsvertrag) esten Dak für die Beantworung.