Mehrarbeit/ Überstunden
vom 7.12.2022
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Hallo, in meinem Arbeitsvertrag steht folgendes: §1 Mit dem Bruttogehalt ist die geleistete Mehrarbeit im Rahmen der Höchstgrenze des ArbZG grundsätzlich abgegolten. §2 Der AN hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Ausgleich/ Vergütung nicht vom AG angeordneter Überstunden. Steht mir ein(e) Freizeitausgleich/Vergütung für Überstunden zu wenn sie angeordnet sind und ab wann würden Überstunden als Überstunden gelten wenn die Regelmäßige Arbeitszeit 40h/Woche beträgt? ... Nun argumentiert mein Ex- Chef ich habe kein Anrecht auf Überstunden ausgleich.