Prüfung endgültig nicht bestanden, trotz Attest für 2 Versuche?
Guten Tag, Vorab ein Auszug aus der Prüfungsordnung: (5) Jede Prüfung muss spätestens im Prüfungszeitraum der nach Beendigung des jeweiligen Moduls folgenden zwei Semester entsprechend dem Studienplan erstmalig abgelegt werden. Nach dieser Frist gelten die noch nicht abgelegten Prüfungen als erstmalig nicht bestanden. Dies gilt nicht, falls der Student oder die Studentin nachweist, dass er bzw ...