Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage und die darin übermittelten ersten Angaben zu Ihrem Sachverhalt.
Sie haben das vorgeschlagene Mindestgebot für Ihre Frage um mehr als 10% unterschritten, ich bitte daher um Verständnis, dass die Beantwortung dies auch berücksichtigen muss.
Zunächst zur Begrifflichkeit: Plagiate bezeichnen die Übernahme fremder Texte oder anderer Darstellungen, Sie würden sich also anmaßen diesen Text oder diese Gedanken selbst entwickelt und verfasst zu haben. Das klassische Plagiat ist ein Zitat, das nicht als solches - also ohne Zitierungszeichen und Quellenangabe - verwendet wird.
Formfehler hingegen sind die von Ihnen benannten Beispiele, falsche Seitenangaben, Fehler im wörtlichen (direkten) Zitat, das Verlassen auf ein indirektes Zitat der Sekundärliteratur.
Auch Formfehler dieser Art entsprechen nicht dem Stand wissenschaftlicher Arbeit. Dies ergibt sich in der Regel auch aus den entsprechenden Vorgaben der Hochschule.
So heißt es z.B. bei Richtlien für wissenschaftliche Arbeiten am Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie der Universtität Leipzig zur Verwendung von Zitaten:
"- Sicherstellen, daß alle wörtlichen Zitate zeichengenau mit den Quellen übereinstimmen.
Etwaige Auslassungen klar und konsequent kennzeichnen.
- Etwaige Fehler des Zitatoriginals klar durch „(sic)" kennzeichnen.
- Schreibweise nach alter Rechtschreibung wird im Zitat beibehalten, aber nicht mit (sic) markiert.
- Alle wörtlich oder inhaltlich zitierten Inhalte mit ihrer Quelle kennzeichnen (s. Merkblatt).
- Zwischen wörtlichen und indirekten Zitaten unterscheiden (s. Merkblatt).
- Im Literaturverzeichnis nur tatsächlich (wörtlich oder inhaltlich) zitierte Werke aufnehmen.
- Darauf achten, daß alle im Fließtext genannten Quellen auch im Literaturverzeichnis genannt sind.
- Darauf achten, daß die Quellenangaben im Fließtext exakt mit den Angaben im Literaturverzeichnis übereinstimmen.
- Literaturverzeichnis einheitlich und systematisch gestalten (s. Merkblatt)."
Die Rechtsprechung hat ebenfalls eigene Maßstäbe formuliert, die sich hieran orientieren. So führt z.B. das Verwaltungsgericht Bremen (6 V 1056/12
) in einer aktuellen Entscheidung aus:
"In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass eine wissenschaftliche Leistung nur dann den Anforderungen an eine Dissertation entspricht, wenn sie unter Offenlegung aller verwendeten Quellen und Hilfsmitteln erbracht worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.04.2000 – 9 S 2435/99
– juris). Daraus folgt die Verpflichtung des Doktoranden, sämtliche von ihm verwendete Fremdtexte durch Zitat auszuweisen und zweifelsfrei kenntlich zu machen, welche Stellen seiner Arbeit im Wortlaut oder nach ihrem wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen sind. Erst die Beachtung der Zitierungspflicht ermöglicht es den Prüfern, ein zuverlässiges Urteil über die Befähigung des Doktoranden zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit abzugeben (OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2010 - 2 A 170/10
– Rz. 28, juris)."
Diese Qualität erreichen die von Ihnen beschriebenen Fehler nicht. Vielmehr handelt es sich um Flüchtigkeits- und Formfehler, die zwar in der Menge ggf. einen Mangel der Arbeit ergeben könnten, nicht aber ein Plagiat begründen.
Ihr Fall ist daher nicht in dieser Rubrik zu verorten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen ersten Antworten bereits weiterhelfen. Diese online-Beratung kann eine anwaltliche Erstberatung nicht ersetzen, aber Sie soll Ihnen einen ersten Eindruck von der Rechtslage vermitteln.
Für Ihren Studienabschluss wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Hotstegs
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 26.07.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vielen Dank, Sie haben mich sehr beruhigt. Eine Frage zu einer Ihrer Formulierungen habe ich noch:
Was meinen Sie genau mit "diese Qualität erreichen die von Ihnen beschriebenen Fehler nicht"?
Mit der Rubrik meinen Sie die Rubrik "Plagiat", oder?
Mit freundlichen Grüßen
C.
PS: Bezüglich des Geldes will ich nur anmerken, dass mir dieser Betrag von der Website als Standard für diese Rubrik angegeben wurde.
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Nachfrage, Sie haben recht, dass ich mich vielleicht missverständlich an dieser Stelle ausgedrückt habe: Ihre Fehler stellen meines Erachtens in der beschriebenen Art und Weise keine Plagiate dar, bleiben aber selbstverständlich Fehler.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Hotstegs
Rechtsanwalt