zweitwohnsteuer für mehrere Ferienhäuser
vom 7.10.2015
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Ich habe 2004 und 2010 ein Haus gekauft zur Ferienvermietung. Jeweils zeitnah habe ich das mit Vermittlungsverträgen ( Tui, Frosch Reisebüro und weitere Online Agenturen ) nachgewiesen und bin von der zweitwohnungssteuer befreit worden. ( Belege diesbezüglich sind vorjhanden ) Jetzt wurde ich mit neuerlichen Schreiben aufgrund der genehmigten Satzung der Gemeinde aus dem Jahre 2007 aufgeforde ...