Existenzminumum bei Pfändung §850f Abs.2 ZPO
vom 27.1.2011
35 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, mir steht eventuell eine Pfändung gemäß §850f Abs.2 ZPO ins Haus. Bei der Titulierung hat der Gläubiger die unerlaubte Handlung durch ein Urteil in einem Strafverfahren feststellen lassen. Mir ist bekannt, dass nach §850f Abs.2 ZPO der Gläubiger die Herabsetzung des Pfändungsfreibetrages beantragen kann ohne Rücksicht auf die §850c vorgesehenen Beschränkungen z ...