Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:
Die Vertragskündigung durch die Telekom führt zu einem negativen Schufaeintrag, der erst drei Jahre nach vollständiger Tilgung der noch offenen Verbindlichkeiten seitens der Schufa gelöscht werden kann.
Insoweit handelt Telekom und Schufa leider korrekt, wenn diese eine Löschung des Negativeintrages ablehnen.
Richtig ist, dass Sie den Eintrag bei Kleinverbindlichkeiten bis 1000 EUR, die nicht vor 2007 entstanden sind und die Forderung einen Monat nach Eintragung gezahlt wurde.
Aber:
Leider waren weder die Anwälte noch die Telekom verpflichtet, Sie auf diese Möglichkeit einen Negativeintrag zum umgehen, hinzuweisen.
Sie haben also auch aufgrund dieser unterlassenen Mitteilung keine Anspruch auf vorzeitige Löschung.
Ich bedaure Ihnen keine angenehmere Mitteilung machen zu können.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt