Wie kann ich als Eigentümer dem Mieter den Nutzraum ( Keller ) kündigen?
vom 4.1.2014
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Eigentümerin seit dem 02.10.2013 meines Erbes. Auf dem Grundstück befinden sich 1 Haupthaus ( 2 Familienhaus ) und 1 Hinterhaus ( 1 Familienhaus ) Ich selber bin mit meiner Familie und meinem Vater wohnhaft im Haupthaus! Vermietung findet im Hinterhaus an ein Renterehepaar statt. Das Hinterhaus wurde nie Unterkellert.Es wurde damals von meinen Elt ...