Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist schon das erste Protokoll verbindlich - auch wenn nur Ihr Mann unterschrieben hat.
Die Hausverwaltung kann auch nicht gezwungen werden, ein neues Protokoll anzufertigen.
Sie sollten aber selbst alle Mängel durch ein eigenes Protokoll und durch Fotos protokollieren.
Diese Nachweise übersenden Sie der Hausverwaltung postalisch und verlangen die Beseitigung der Mängel.
Anderenfalls steht Ihnen das Recht der Mietminderung nach § 536 BGB
zu.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Super vielen Dank schon mal! Jetzt stellt sich noch die Frage ob bei Auszug mein Protokoll rechtskräftig ist? Nehmen wir an die Verwaltung will mir die Mängel zu lasten legen, die in ihrem Protokoll fehlen, aber in meinem aufgeführt sind- jetzt kommt es zum Rechtsstreit- da die Verwaltung von mir die Mängel ersetzt haben will- wer ist im Recht?
Ich habe mein Protokoll bereits hingeschickt- da kam ja die Antwort das mein Protokoll nicht berücksichtigt wird. Ich habe bei meinem Protokoll Bilder von allen Mängeln gemacht und angefügt und mein Vater als Zeuge für die Mängel. Was wäre ihr Rat?
Liebsten Danke für die Antwort
Orth
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Dadurch, dass Sie das neue Protokoll ja nachweisbar jetzt schon an die Hausverwaltung senden, kann später im Streitfall nachgewiesen werden, dass die Mängel eben gerade nicht in der Mietzeit von Ihnen verursacht worden sind.
Sie haben das Protokoll als E-Mail versandt. Schicken Sie alles nochmal postalisch per Einschreiben hin.
Mit freundlichen Grüßen