Mietvertragskündigung nach Tod des Mieters
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem mein Vater gestorben ist, muß ich nun sein Mietvertrag kündigen. Er wohnte allein in der Wohnung. Der Mietvertrag besteht seit Juli 1998. Meine Fragen: 1. Gibt es für solche Fälle eine Möglichkeit für Sonderkündigung (verkürzte Kündigungsfrist, z. B. 1 Monat)? Der Vermieter (Hausverwaltung) besteht an gesetzlicher 3-Mon.-Frist. 2. Bin ich verpflicht ...