Streichen bei Auszug - was muss ich und was nicht?
vom 26.4.2012
51 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe zum 01.06.2007 einen Mietvertrag abgeschlossen und diesen zum 31.04.2012 gekündigt. Wir haben also 4 Jahre und 11 Monate in der Wohnung gewohnt. In diesem Zeitraum haben wir keine Schönheitsreparaturen vorgenommen. Beim Einzug waren die Decken nicht frisch gestrichen (steht im Übergabeprotokoll). Die Wände waren teilweise gestrichen - insgesamt sahen s ...