Arglistige Täuschung als Kündigungsgrund nachweisen.
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich vermiete mein Einfamilienhaus seit April 2004 an drei Personen (eine ca. 60 Jahre alte Frau, ihr erwachsener Sohn und ihre Schwester). Meine Mieter sind Gelegenheitsjober und während den Wintermonaten vorwiegend arbeitslos. Mietausfälle, arglistige Täuschung oder einfach "Bettelei" stehen dann an der Tagesordnung. Die Mietausfälle während der gesamten Mietdaue ...