Untermietvertragsklausel "Inklusivmiete" - Darf Kaution einbehalten werden?
vom 5.10.2015
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Meine Untermieterin ist vor einem Monat ausgezogen und hat die Kaution bis auf einen Anteil in Bar zurück erhalten. Sie war damit einverstanden das ein Teil der Kaution(200 Euro) einbehalten wird für die zu erwartende Nebenkostennachzahlung. Daraufhin hat sie 2 Wochen später die Kaution zurück verlangt, worauf ich sie hingewiesen habe, das das gesetzlich erlaubt wäre, wie ich glaubte und auch i ...