Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung kann ich nicht erkennen, dass es gerechtfertigt ist, die 300 € einzubehalten.
Sie müssen lediglich die Wohnung „besenrein" übergeben, nicht mehr und nicht weniger. Dieses bedeutet, dass Sie normal, also in „mittlerer Art und Güte" reinigen müssen. Sie müssen bestimmt nicht mit der Zahnbürste in alle Ecken gehen und jedes Staubkorn beseitigen.
Die Fenster müssen Sie nur dann wischen, wenn diese über ein durchschnittliches Maß hinaus verdreckt/verschmiert sind.
Zunächst müsste der Vermieter nachweisen können, dass Sie nicht ordnungsgemäß gereinigt haben. Dieses dürfte hier schon gar nicht nachweisbar sein. Dann hätte die Vermieterin Ihnen nachweisbar eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen müssen.
Wenn diese Frist erfolglos abgelaufen wäre, hätte sie einen Reinigungsdienst beauftragen und Ihnen die Kosten als Schadensersatz in Rechnung stellen können. Dieses ist hier auch nicht geschehen, so dass der Vermieter selbst wenn Sie nicht ordnungsgemäß gereinigt hätten, zum jetzigen Zeitpunkt keine 300.- € hätte einbehalten dürfen.
Auch müssen Sie die Balkonbretter grundsätzlich nicht streichen. Selbst wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag beinhaltet wäre, die dieses vorschreibt, wäre dieses unwirksam und daher unbeachtlich.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
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Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht