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Kaution einbehalten wegen angeblich nicht sauber geputzt

28. Oktober 2012 14:54 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich hatte heute eine Wohnungsübergabe. Meine Kaution mit Zinsen und Nebenkosten wären 1040 Euro gewesen. Jetzt war es der Vermieterin angeblich nicht sauber geputzt. Die Fenster waren nicht blitz blank und in paar Schränken noch Staub, Duschwand nicht sauber, Balkon nicht von Spinnenweben befreit und vor allem der Kellerraum war ihr nicht sauber genug. Ich soll Dübellöcher zumachen, die da schon waren. Sie hat regelrecht nach Schmutz gesucht. Jetzt hat sie mir nur 700 Euro ausgezahlt und den Rest behalten. Ich habe die Wohnung jetzt nochmals geputzt. Darf man soviel einbehalten wegen angeblich nicht sauber geputzt? Welche Rechte habe ich? Muss ich eigentlich überhaupt Fenster putzen? In meinem Mietvertrag steht zwar: Es ist alles sauber geputzt und ohne Farb- und Kalkflecken übergeben, aber nicht das bei Auszug auch alles wieder sauber geputzt werden muss. Ich habe ja auch geputzt, aber der Vermieterin war es ja nicht gut genug. Kann Sie mich eigentlich auch dazu verpflichten Balkonbretter zu streichen? Über 300 Euro wegen bisschen putzen finde ich der Hammer.

Danke für eine Antwort.

Tanja Müller

28. Oktober 2012 | 15:57

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung kann ich nicht erkennen, dass es gerechtfertigt ist, die 300 € einzubehalten.

Sie müssen lediglich die Wohnung „besenrein" übergeben, nicht mehr und nicht weniger. Dieses bedeutet, dass Sie normal, also in „mittlerer Art und Güte" reinigen müssen. Sie müssen bestimmt nicht mit der Zahnbürste in alle Ecken gehen und jedes Staubkorn beseitigen.

Die Fenster müssen Sie nur dann wischen, wenn diese über ein durchschnittliches Maß hinaus verdreckt/verschmiert sind.

Zunächst müsste der Vermieter nachweisen können, dass Sie nicht ordnungsgemäß gereinigt haben. Dieses dürfte hier schon gar nicht nachweisbar sein. Dann hätte die Vermieterin Ihnen nachweisbar eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen müssen.

Wenn diese Frist erfolglos abgelaufen wäre, hätte sie einen Reinigungsdienst beauftragen und Ihnen die Kosten als Schadensersatz in Rechnung stellen können. Dieses ist hier auch nicht geschehen, so dass der Vermieter selbst wenn Sie nicht ordnungsgemäß gereinigt hätten, zum jetzigen Zeitpunkt keine 300.- € hätte einbehalten dürfen.

Auch müssen Sie die Balkonbretter grundsätzlich nicht streichen. Selbst wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag beinhaltet wäre, die dieses vorschreibt, wäre dieses unwirksam und daher unbeachtlich.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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