Muss die Privathaftpflichtversicherung für den Schadensfall einstehen ?
vom 3.5.2020
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Axel Doering / Hamminkeln
Guten Tag, unser Grundstück, auf dem sich unser selbstgenutztes Einfamilienhaus befindet (Flurstück Nr. X), konnten wir vor 2 Jahren durch Zukauf von angrenzendem Gartenland (Flurstück Nr. Y) erweitern. Der vorhandene Bebauungsplan weist dieses zugekaufte Land als private Grünfläche aus. Beim Baumfällen auf diesem Gartenland haben wir auf dem Nachbargrundstück einen Schaden verursacht, der ums ...