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KFZ Versichung Vollkaskoschaden, nachdem Teilksakoschaden noch nicht geregelt

1. September 2014 22:30 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt André Meyer

Hallo,

Ich hatte vor ca. 2 Wochen einen Wildunfall (TK - ohne SB / VK- 1.000€ SB)
da man den Schaden (über 2.000€) nicht wirklich sieht (beim Lufteinlass and der Stoßstange ist ein Halter gebrochen und Rippen des Ölkühlers verbogen/ Beides hätte gewechselt werden müssen -> Stoßstange komplett) wollte ich mir den Schaden eventuell auszahlen lassen.
Die Versicherung hat es aber bis heute noch nicht geschafft mir entsprechende Zahlen zu übermitteln.
Heute kam es dass Ich einen Auffahrunfall hatte und die Stoßstange nun
natürlich total kaputt ist (VK Schaden, also 1.000€ SB fällig). Ich hatte ja eigentlich schon angekündigt, mir den ersten Schaden
eventuell auszahlen lassen zu wollen.

Ist jetzt meine Frage:

Muss mir die Versicherung den TK-Schaden auszahlen, obwohl die Stoßestange ja jetzt
wieder kaputt ist und jetzt definitiv gewechselt werden muss?

Schuld am Unfall: Vorläufig ich, eventuell bekommt ein Radfahrer mind. eine Teilschuld, da dieser auf der falschen Seite der Straße gefahren ist.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Beide Unfälle stellen eigenständige Versicherungsfälle dar, die jeweils für sich gesehen durch die Versicherung reguliert werden müssen. Erfahrungsgemäß schalten die Versicherer bei Schäden über 2.000,00 € jedoch Sachverständige ein. In dieser Hinsicht könnte problematisch werden, ob die Versicherung den Schaden (jedenfalls) der Höhe nach als zutreffend anerkennt. Für die Schadenshöhe sind Sie beweisbelastet.

Hinsichtlich des zweiten Versicherungsfalls findet ein Abzug in Höhe des Altschadens statt. Dies gilt auch, obwohl der erste Schaden nicht repariert werden musste. Zudem müssen Sie die Ursächlichkeit zwischen dem neuen Unfall und den danach vorliegenden neuen Schäden darlegen und gegebenenfalls beweisen. Sollte also unklar sein, ob und wenn ja in welchem Ausmaß der Vorschaden zum späteren Schaden beigetragen hat, geht dies zu Ihren Lasten. Darüber hinaus wird der vereinbarte Selbstbehalt nochmals abgezogen und es findet eine bedingungsgemäße Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes statt. Ob sich die Regulierung des zweiten Unfalls über die Vollkaskoversicherung lohnt, sollten Sie daher genau erörtern. Ohnehin halte ich es für nicht unwahrscheinlich, dass die Versicherung die Schadensregulierung ablehnen wird.

Möglicherweise können Sie aber weitergehende Ansprüche aus der Tatsache ableiten, dass die Versicherung trotz Fälligkeit nicht geleistet hat. Ob die Zahlung allerdings tatsächlich bereits fällig war, müsste anhand zusätzlicher Informationen bestimmt werden.

Sollten Sie weiteren Beratungsbedarf in der Angelegenheit haben, stehe ich Ihnen gerne zur weiteren Vertretung zur Verfügung. Das hier gezahlte Honorar würde auf die weiteren anfallenden Gebühren angerechnet werden. Kontaktieren Sie mich einfach unter der angegebenen E-Mail-Adresse.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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