Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Beide Unfälle stellen eigenständige Versicherungsfälle dar, die jeweils für sich gesehen durch die Versicherung reguliert werden müssen. Erfahrungsgemäß schalten die Versicherer bei Schäden über 2.000,00 € jedoch Sachverständige ein. In dieser Hinsicht könnte problematisch werden, ob die Versicherung den Schaden (jedenfalls) der Höhe nach als zutreffend anerkennt. Für die Schadenshöhe sind Sie beweisbelastet.
Hinsichtlich des zweiten Versicherungsfalls findet ein Abzug in Höhe des Altschadens statt. Dies gilt auch, obwohl der erste Schaden nicht repariert werden musste. Zudem müssen Sie die Ursächlichkeit zwischen dem neuen Unfall und den danach vorliegenden neuen Schäden darlegen und gegebenenfalls beweisen. Sollte also unklar sein, ob und wenn ja in welchem Ausmaß der Vorschaden zum späteren Schaden beigetragen hat, geht dies zu Ihren Lasten. Darüber hinaus wird der vereinbarte Selbstbehalt nochmals abgezogen und es findet eine bedingungsgemäße Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes statt. Ob sich die Regulierung des zweiten Unfalls über die Vollkaskoversicherung lohnt, sollten Sie daher genau erörtern. Ohnehin halte ich es für nicht unwahrscheinlich, dass die Versicherung die Schadensregulierung ablehnen wird.
Möglicherweise können Sie aber weitergehende Ansprüche aus der Tatsache ableiten, dass die Versicherung trotz Fälligkeit nicht geleistet hat. Ob die Zahlung allerdings tatsächlich bereits fällig war, müsste anhand zusätzlicher Informationen bestimmt werden.
Sollten Sie weiteren Beratungsbedarf in der Angelegenheit haben, stehe ich Ihnen gerne zur weiteren Vertretung zur Verfügung. Das hier gezahlte Honorar würde auf die weiteren anfallenden Gebühren angerechnet werden. Kontaktieren Sie mich einfach unter der angegebenen E-Mail-Adresse.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte