GFZ nach BauNVo von 1977
vom 19.3.2020
für 50 €
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Ein zu beplanendes Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes aus dem Jahr 1982. Für diesen Bebauungsplan ist entsprechend den textlichen Ausweisungen des Bebauungsplanes die Baunutzungsverordnung von 1977 anzuwenden. Die GFZ ist mit 0,3 und die Zahl der Vollgeschosse mit 2 ausgewiesen. Es handelt sich um ein Mischgebiet. Wenn ich die BauNVo von 1977 richtig lese, dann muss ...