Maklerbeauftragung durch Hausverwaltung
vom 1.4.2008
30 €
Historischer Preis
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Bei der Hausverwaltung handelt es sich ebenfall um einen Makler sowie um eine Imobilienverwaltung. ... Meine Frage ist nun in erster Linie, ob die Hausverwaltung überhaupt noch einen Makler beauftragen durfte, wo sie doch schon als Dritter u. m E. somit auch als Vermittler der Wohnung zwischen uns u. dem Eigentümer fungierte (bei der Hausverwaltung handelt es sich ja auch um ein Maklerbüro) und/oder ob eine "wirtschaftliche Verbandelung" zwischen Makler und Hausverwaltung vermutet werden kann (kann diese überhaupt nachgewiesen werden?) ... An wen muss ich mich mit meinem Anliegen dann richten: An den Makler oder die Hausverwaltung?