Sozialversicherungspflicht
vom 20.7.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Frage in Kategorie: Recht & Justiz - Generelle Themen Betreff: Unentgeltliche Tätigkeit bei naher Verwandschaft - Sozialversicherungspflicht - Einsatz: €25,00 Status: Beantwortet geschrieben am 08.07.2006 15:28:00 Ist es zulässig Tätigkeiten (Büroarbeiten Buchhaltungsarbeiten) für seinen Bruder oder seinen Sohn unentgeltich auszuführen, ohne dass man vom "Arbeitgeber" (also dem nahen Verwandten) bei der Sozialversicherung (Krankenkasse) angemeldet wird? ... Gleichwohl ist die Krankenkasse zur Prüfung der Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen berechtigt. Nachdem hier eine Versicherungspflicht nicht gegeben ist, werden diese Daten auch nicht an die „Deutsche Rentenversicherung Bund“ (früher: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) weitergeleitet, da ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV hier entbehrlich ist.