Verfahren eingestellt
beantwortet von
Rechtsanwalt Jens Jeromin / Dortmund
Da beide (Verletzter und Angeklagter) noch Kontakt haben wurde das Verfahren vom Gericht (in Absprache mit Staatsanwalt und Verteidigung) gegen den Angeklagten eingestellt. ... Kann der Verletzte das Geld nun einklagen ohne wieder mit einer Anzeige wegen Belästigung zu rechnen, weil er ja schon bei der Erpressung gezahlt hat. Wenn nicht, muss er (der Verletzte) damit rechnen bis zum Lebensende vom Angeklagten erpresst zu werden?!