Nutzungsänderung in Wohnraum, Änderung Teilungserklärung
vom 23.4.2015
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Die Hausverwaltung sagt, dass der eine besagte Eigentümer einer Änderung der Teilungserklärung Gewerberaum zu Wohnraum nicht zustimmen wird und auch nicht gesprächsbereit ist. ... Teilungserklärung nicht als Wohnraum vermieten oder selber nutzen. ... Die Eigentümergemeinschaft, welche die Zustimmung verweigert?