Zugewinn: Steuern vom Endvermögen abziehen?
vom 20.8.2006
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
Für diese "Veräußerungen" fallen nach § 17 ESTG Einkommenssteuern an, wenn er seine Steuererklärung für 2005 einreicht. Kann er diese Steuern bei der Aufstellung seines Endvermögens vom Wert seiner Aktien zum 20.12.05 abziehen, bzw. inwieweit muss ich die Steuern mitbezahlen?