Erbberechtigte und Pflichtteil
vom 25.2.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Von Seiten meines Mannes gibt es keinerlei Erbberechtigte, ich habe außer meine beiden Kinder auch niemanden sonst. Ist mein uneheliches Kind in gleichem Maße erbberechtigt wie mein eheliches? Wer erbt was in welcher Höhe (Prozent), einerseits beim Ableben meines Mannes, andererseits nach meinem Tod, gemäß des gesetzlichen Pflichtteils?