Bestandsschutz für Treppenhaus in Mehrfamilienhaus bei Ausbau Spitzboden
beantwortet von
Rechtsanwalt Lorenz Weber / Merseburg
Bestandsschutz für Treppenhaus: Die brandschutztechnischen Maßnahmen das Treppenhaus, die Kellertür und die Sicherheitsbeleuchtung betreffen ja nicht unser Eigentum, sondern das Gemeinschaftseigentum der WEG. Gilt für diese Teile nicht weiterhin der Bestandsschutz der anderen Eigentümer? Wenn nicht, wie verhält es sich dann mit den Kosten für die erforderlichen Maßnahmen?