Erbvertrag
vom 10.5.2006
15 €
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Sachverhalt: A hat vier Abkömmlinge D, C, D und E Kann A als Vertragspartner für den Erbvertrag nur E wählen, aber im Erbvertrag, den er dann nur mit E abschließt, dennoch festsetzen, dass D(20% Erbanteil, C(25% Erbanteil), D (25% Erbanteil) und E (30% Erbanteil) Erben sein sollen? Soviel ich weiß, kann der Erbvertrag normalerweise nur beidseitige Vereinbarung der Vertragspartner geändert werden (es sei denn im Erbvertrag ist ein entsprechende Klausel, die ein einseitiges Austiegsrechts/Kündigungsrecht/Anpassungsrecht des Erblasser vorsieht, enthalten), ist diese Annahme korrekt? Heißt das dann, dass A als Erblasser auch Änderungen des Erbvertrags, die E nicht tangieren (z.B. die Erbquote des E mit 30% bleibt erhalten nur nur die Erbquote des C soll zu Lasten des D erhöht werden) nur im gegenseitigen Einvernehmen mit E vornehmen?