Vermögensteuer - DBA Schweiz
vom 11.8.2006
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Da diese Mieteinnahmen in Deutschland schon versteuert werden und das DBA eine Doppelbesteuerung der gleichen Steuern vorbeugt, kann man ausschliesen, dass dieses Einkommen nochmal versteuert wird. ABER In Deutschland gibt es keine Vermoegensteuer, jedoch in der Schweiz. DAHER DIE FRAGE: Kann die Schweiz Vermoegensteuer auf meine Immobilie in Deutschland erheben, da Deutschland keine Vermoegensteuer erhebt?