Kann Kind 1 das Haus dann noch weggenommen werden, oder kann das Amt dann nur noch die theoretische Miete des Elternteils (der Wert des Wohnrechts) als Zusatzeinkommen auf das Monatseinkommen von Kind 1 aufschlagen (das Elternteil lebt jetzt im Pflegeheim, nicht mehr im Haus)? ... Würde man also, bei der neuen Rechtslage ab 2020, bei diesem Konstrukt einen Zustand erreichen, bei dem im Pflegefall des Elternteils vor Ablauf von 10 Jahren nach der Schenkung das Amt weder das geschenkte Haus zurückfordern kann noch das (nicht wohlhabende) beschenkte Kind 1 vom Amt für die Pflegekosten in Anspruch genommen werden kann? ... Würde eine solche Absicherung das Konstrukt aus 1) in Frage stellen (sofern es ein sinnvolles Konstrukt ist), also würden solche Absicherungen bei der Schenkung des Hauses dann dem Amt im Pflegefall doch wieder Zugriff auf das Haus ermöglichen?