Eigenbedarfskündigung: Kündigungsfrist verkürzen?
vom 5.5.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jana Michel / Ebermannsdorf
Dafür brauchen wir die Wohnung im 1. ... Wir wollen nun kündigen und wir haben festgestellt, dass die Kündigungsfrist 12 Monate bei BEGRÜNDETEM Eigenbedarf ist. Wir haben nun die Entscheidung getroffen, entweder die obere Wohnung für die Kinder zu nutzen oder das Haus ganz abzureißen und neu wiederaufzubauen, da in den letzten Jahren im feuchten Keller Schimmel aufgetreten ist.