Wettbewerbsverbot rechtmäßig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Im Vertrag habe ich folgende Klausel drin stehen: § 8 Nebentätigkeiten und Wettbewerbsverbot Während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses darf der Angestellte keine Geschäfte auf eigene Rechnung oder für fremde Rechnung tätigen sowie sonstige entgeltliche Nebentätigkeiten ausüben, die den Arbeitseinsatz, für die diesem Vertrag zugrundeliegende Beschäftigung beeinträchtigen würden, auch nicht während seines Urlaubes. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Arbeitgebers. Der Angestellte verpflichtet sich, während und für zwei Jahre nach Bestehen seines Arbeitsverhältnisses keinerlei Geschäftsbeziehungen auf der Basis einer selbständigen Tätigkeit mit Kunden des Arbeitgebers einzugehen.