Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin über eine Arbeitnehmerüberlassung seit April 2017 in einem Unternehmen in München angestellt, welches Mitglied der IG Metall ist. Ich arbeite bis heute an dem selben Arbeitsplatz für die selben Projekte und es kam auch nie zu Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses. --> errechnete Einsatzzeit: 33 Monate Meine Frage lautet: Ist der Betrieb, der mich seit ca. 33 Monaten als Arbeitskraft in Anspruch nimmt nicht dazu verpflichtet, mir nach 24 Monaten eine Festanstellung anzubieten? Kann ich nun vor das Arbeitsgericht ziehen und Klage erheben gegen dieses Unternehmen, damit mir eine Festanstellung geboten wird?