Grundsicherung im Alter nach SGB XII / Gilt Stromkosten-Erstattung als Einkommen ?
beantwortet von
Rechtsanwalt René Piper / Berlin Steglitz
Sehr geehrte(r) Frau/Herr RA(in), mein Freund, 66 Jahre alt, erhält, weil die eigene Rente zu gering ist, Grundsicherung im Alter. Wegen Umzugs wurden ihm jetzt in der Schlussrechnung von den Stadtwerken 188 Euro als Guthaben ausgewiesen und in 12/2014 erstattet. Die Stadtwerke hatten erst kürzlich, wegen Zahlungsverzugs in der Vergangenheit, mit einer Stromsperrung gedroht und eine zusätzliche Abschlagzahlung als Vorauszahlung in Höhe von 113 Euro verlangt.