Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
- Betriebszugehörigkeit 8 Jahre - nur mich als einzigsten Arbeitnehmer Passus im Arbeitsvertrag: "Nach Ablauf der Probezeit gelten für beide Seiten die gesetzlichen Kündigungsfristen (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen">§ 622 BGB</a>), und zwar bei längerer Betriebszugehörigkeit auch für eine Kündigung durch die Arbeitnehmerin". ... Ich habe eine neue Stelle in Aussicht und würde mit der Maßgabe des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen">§ 622 Abs. 1 BGB</a> kündigen. <!