Bei Übergabe der Wohnung hat die Wohnungsvermittlerin des Bauträgers diesen Standardmietvertrag mitgebracht und mir mündlich mitgeteilt, dass das Mietverhältnis zunächst auf 3 Jahre und ohne Fortsetzungsmöglichkeit befristet abgeschlossen werden soll, weil der Vermieter sich die Option offen halten möchten, die Wohnung in 3 Jahren als Alterswohnsitz zu nutzen. ... Durch Recherche im Internet bin ich darauf Aufmerksam geworden, dass ein befristetes Mietverhältnis zusätzlich die Konsequenz hat, dass ich vorfristig nicht kündigen kann. ... Der Mieter hat bei Vertragsabschluss davon Kenntnis genommen, dass der Mietvertrag über diesen Zeitpunkt hinaus nicht fortgesetzt werden kann, weil der Vermieter – die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will, nämlich für Herrn/Frau/Familie: >>>HANDSCHRIFTLICH NUR NACHNAME DES VERMIETERS<<< – in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instandsetzen will, dass die Maßnahme durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert wird, nämlich 3) … – die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will: Der Mieter kann vom Vermieter frühestens 4 Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen 1 Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht.