Mietkauf und Modrowgesetze
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Anfragen bei den wenigen Anwaelten im Raum Berlin/Brandenburg die sowohl vom Immobilienrecht als auch von diesen Modrow-Vertraegen Ahnung haben blieben unbeantwortet. ... Prinzipiell waere die Sache einfach: nach Ablauf des Vorkaufsrechts einfach die bis dahin gezahlten Mieteinnahmen vom Kaufpreis runterrechnen, aber ob&wie sich das fuer beide Parteien verbindlich festlegen laesst (was passiert wenn der Mieter auszieht, wie kann der Mieter abgesichert werden dass der Vermieter nach Ablauf Vorkaufsrecht auch wirklich nur den entsprechenden Preis fuers Haus haben will - die Grundstuecke in der Nachbarschaft duerften dann wesentlich teurer sein... etc.) ist uns eben nicht klar. Die Thematik ist natuerlich sehr komplex, daher sind gerne bereit ueber diese erste Fallschilderung hinaus auch einen Anwalt mit Expertise auf dem Gebiet auch zu beauftragen solch einen Vertrag aufzusetzen,.