ALG 1, Dispositionsrecht nach § 137 Abs. 2 SGB III
vom 30.9.2021
für 71 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Pierre Aust / Bielefeld
Meine Frage : wie werden von der Agentur für Arbeit fünf Jahre gerechnet - 5x 365 Tage oder 5x360 Tage? Im Falle von 5x 360 Tagen kann man die geforderten 1440 Tage sozialversicherter Tätigkeit plus Disositionsjahr nicht in diesem Zeitraum unterbringen. ... Meine zweite Frage: wie wirkt sich eine zwölfmonatige unbezahlte Freistellung ( Sabattjahr) auf die Höhe des ALG 1 aus, wenn im Anschluss daran die Kündigung und Arbeitslosmeldung erfolgt?