Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zum einen könnten Sie Tele2 auffordern die Ersatzkarte an Ihren Aufenthaltsort in Spanien zu schicken, um Ihren Aufwand gering zu halten. Die Abholung in Deutschland halte ich auch für sehr aufwendig.
Zum anderen vermute ich, dass Ihre nicht konkret gestellte Frage darauf bezogen ist, ob Sie ein Kündigungsrecht haben und wie Sie dieses durchsetzen können.
Gemäß § 314 BGB
kann ein Dauerschuldverhältnis - um ein solches geht es hier - jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Eine solche Unzumutbarkeit könnte man hier annehmen, da es Ihnen nicht möglich war die Karte aus Deutschland zu holen und Tele2 dies auch wusste und die Leistung daher gar nicht mehr erbracht werden kann.
Die Tatsache, dass Tele2 Ihnen Gutschriften schickt ist interessant. Entweder ist ihnen bewusst, dass etwas schief gelaufen ist oder sie wollen Sie als Kunden behalten und den Fehler kompensieren. Dass sie allerdings nicht auf Ihre Kündigung reagieren ist misslich.
Als weiteres Vorgehen würde ich - nachdem ich davon ausgehe, dass Sie bereits ausdrückliche Korrespondenz geführt haben - ein anwaltliches Schreiben empfehlen. In diesem würde ich die Kündigung wiederholen und Schadensersatz für die entstandenen Kosten einfordern.
Allerdings ist nach der gegebenen Sachlage nicht eindeutig zu klären, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, da Tele2 die neue Karte an Ihre hinterlegte Adresse versendet hat. Man könnte jedoch annehmen, dass Tele2 den Fehler durch den Schaltfehler verursacht hat, weshalb die Schuld dort liegt und entsprechend so behoben werden muss, dass Sie die neue Karte tatsächlich auch erreicht und nicht nur an eine hinterlegte Adresse geschickt wird.
Aus der Erfahrung heraus kommt es aber in solchen Fällen oft gar nicht auf die tatsächliche Rechtslage an, sondern die Anbieter wollen sich nach einem Anwaltsschreiben oft aus Kulanz einigen und lösen Verträge gerne auch mal auf, obwohl sie zuvor noch auf die Einhaltung der Laufzeit bestanden haben.
Gerne bin ich bei der Erstellung eines Anwaltsschreibens behilflich und vertrete Sie in dieser Angelegenheit. Für diesen Fall kontaktieren Sie mich am besten über die E-Mail-Adresse oder die anderen angegebenen Kontaktdaten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Wenn Sie mit meiner Antwort zufrieden waren, bitte ich Sie mich mit 5-Sternen zu bewerten. Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 03.03.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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03.03.2017
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18:32
Antwort
vonRechtsanwalt Tobias Rath
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