Zahlung für die Unterbringung der Mutter im Pflegeheim
vom 10.3.2015
48 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
(Auszugstext) Das lebenslängliche und unentgeltliche Wohnungsrecht an der Wohnung im Erdgeschoss des übergebenen Gebäudes. ... (kompletter Text) Der Erwerber ist dem Veräußerer zur hauswirtschaftlicher Versorgung und allgemeiner Betreuung verpflichtet, soweit dies in folge Krankheit, Alter oder Gebrechlichkeit des Berechtigten erforderlich wird, Hierzu gehört auch die Zubereitung und Verabreichung der Mahlzeiten, die Sorge für Wohnung, Kleidung und Wäsche sowie die Erledigung aller sonst erforderlichen Besorgungen. ... Nun zur Rechtsfrage: Müssen meine beiden Geschwister und ich jetzt auch einen Beitrag für die Unterbringung meiner Mutter in einem Pflegeheim leisten, da das Vermögen meiner Mutter inzwischen aufgebraucht ist und ein monatlicher Fehlbetrag entsteht.