Sehr geehrter Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Grundsätzlich ist ein Mieter nicht verpflichtet, immer alles blitzsauber zu halten und stets zu lüften. Solange das Gebäude keinen Schaden nimmt, also z.B. sich Schimmel bildet wegen zu hoher Luftfeuchtigkeit, Ungeziefer angelockt wird o.ä., muss der Vermieter auch hinnehmen, dass die Wohnung nicht seinen Vorstellungen entspricht. Der Mieter ist also nicht verpflichtet, regelmäßig zu putzen und Ordnung zu halten, umso mehr als Ihre Mutter aufgrund des kürzlichen Sturzes im Moment ja auch krank ist.
Bezüglich des Besichtigungsrechts der Vermieterin verhält es sich wie folgt: Grundlose Routinekontrollen darf es nicht geben, wenn aber Dinge zu reparieren sind oder aber konkrete Anhaltspunkte für einen drohenden Schaden vorliegen, ist sie hierzu berechtigt. Dies wird insbesondere bei einem begründeten Verdacht auf Verwahrlosung der Mieträume angenommen. Da hier die Handwerker als Zeugen zur Verfügung stünden, und die Vermieterin sich auch angemeldet hat, gehe ich davon aus, dass ihr ein Besichtigungsrecht zusteht.
Ihre Eltern sollten die Vermieterin daher in die Wohnung lassen. Ihr sollte dann die akute Behinderung Ihrer Mutter aufgrund des Sturzes näher gebracht werden.
Eine Kündigung dürfte die Vermieterin aber nur dann aussprechen, wenn aufgrund des fehlenden Lüftens nachweislich Schäden am Gebäude entstanden sind wie z.B. Schimmel oder aber Ungeziefer angelockt wurde.
Hiervon abgetrennt sollten Sie sich die Frage stellen, ob Ihre Eltern noch in der Lage sind, allein in der Wohnung zu leben oder ob sie sich Hilfe von außen holen sollten, etwa durch eine Haushaltshilfe oder einen ambulanten Pflegedienst. Es ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass die Vermieterin ggf. auch den Eindruck gewinnt, dass Ihr Vater nicht gut versorgt ist und den sozialpsychiatrischen Dienst informiert. Dieser könnte dann einen Betreuer gerichtlich einsetzen lassen, der dann Ihren Vater in ein Pflegeheim bringt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin