Vermietung in WEG an gewerblichen Betreiber mehrerer AirBnB-Wohnungen
vom 8.7.2024
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Die Mehrheit der Eigentümer möchte keine Nutzung einer Wohnung via AirBnB. ... Tritt infolge der Gewerbeausübung eine stärkere Benutzung des Gemeinschaftseigentums ein, so bestimmt der Verwalter nach sachgerechtem Ermessen, dass der Eigentümer einen erhöhten Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten und Lasten zu tragen hat." Sachverhalt: Eine der 21 Wohnungen wird als AirBnB vermietet.