Bemessungszeitraum Elterngeld bei Selbständiger und Nicht-Selbständiger Tätigkeit
vom 15.5.2014
55 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Muss ich dennoch meine selbständige Tätigkeit angeben? Das Elterngeld soll ja das entgehende Einkommen während der Mutterschaft ersetzen - das wäre aber mein aktuelles Gehalt aus der neu aufgenommenen nichtselbständigen Tätigkeit (da, wie gesagt, die Selbständigkeit weiterhin verlustreich ist). ... Nun habe ich von einem Rechtsverfahren bzgl. der Verluste aus einer Photovoltaikanlage gehört, die als Gewerbe angemeldet wurde.