wiederholtes Fahren ohne Führerschein unter Alkoholeinfluss
vom 15.2.2008
25 €
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Außerdem war der Angeklagte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. 1 Vergehen der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr, strafbar nach $ 316 Abs.1 und 2 StGB 1 Vergehen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, strafbar nach §§ 2, 21 Abs.1 Nr.1 StVG in Verbindung mit §§ 52, 69, 69a StGB Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50,00 € festgesetzt. Dem Angeklagten darf vor Ablauf von zwölf Monaten keine Fahrerlaubnis erteilt werden. Meine Fragen: 1.Ab wann gilt die Frist von zwölf Monaten?